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   FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97   

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https://dejure.org/1998,11884
FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97 (https://dejure.org/1998,11884)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.1998 - II 725/97 (https://dejure.org/1998,11884)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 1998 - II 725/97 (https://dejure.org/1998,11884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 1 EStG; § 2 Abs. 7 EStG; § 4a EStG; § 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG; § 5 EStG; § 15 EStG; § 18 EStG
    Voraussetzung der Bildung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei Freiberuflern; Zum Begriff des Gewerbetreibenden aus einkommensteuerrechtlicher Sicht; Gewerbeeigenschaft von Wirtschaftsberatungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften mit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Bildung eines vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahres bei Freiberuflern; Zum Begriff des Gewerbetreibenden aus einkommensteuerrechtlicher Sicht; Gewerbeeigenschaft von Wirtschaftsberatungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wirtschaftsjahr bei Einkünften aus selbständiger Arbeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97
    Dem ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gefolgt (BFH-Urteil vom 08.11.1979 IV R 145/77, BFHE 129/260,BStBl II 1980, 146, - dort offengelassen, ob eine Arbeitsgemeinschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der Folge der Gewinnermittlung nach § 5 EStG oder aus selbständiger Arbeit mit der Folge der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG erzielte, da in letzterem Fall § 5 Abs. 2 EStG analog anzuwenden wäre - BFH-Urteil vom 22.01.1980 VIII R 74/77, BFHE 129/485, BStBl II 1980, 244, unter 3. b)bb) mit Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil; BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BFHE 140/74, BStBl II 1984, 227, unter II 2. a); BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS I/89, BFHE 160/466, BStBl II 1990, 830, unter C III 1. c) aa und bb) - Unterscheidung von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1 EStG) und solchen, die ihren Gewinn aus einer nichtgewerblichen Tätigkeit durch Vermögensvergleich gem.§ 4 Abs. 1 EStG ermitteln -).
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 110/79

    Bilanzierungsfrist und Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97
    Dem ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gefolgt (BFH-Urteil vom 08.11.1979 IV R 145/77, BFHE 129/260,BStBl II 1980, 146, - dort offengelassen, ob eine Arbeitsgemeinschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der Folge der Gewinnermittlung nach § 5 EStG oder aus selbständiger Arbeit mit der Folge der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG erzielte, da in letzterem Fall § 5 Abs. 2 EStG analog anzuwenden wäre - BFH-Urteil vom 22.01.1980 VIII R 74/77, BFHE 129/485, BStBl II 1980, 244, unter 3. b)bb) mit Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil; BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BFHE 140/74, BStBl II 1984, 227, unter II 2. a); BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS I/89, BFHE 160/466, BStBl II 1990, 830, unter C III 1. c) aa und bb) - Unterscheidung von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1 EStG) und solchen, die ihren Gewinn aus einer nichtgewerblichen Tätigkeit durch Vermögensvergleich gem.§ 4 Abs. 1 EStG ermitteln -).
  • BFH, 22.01.1980 - VIII R 74/77

    Nutzungsrecht - Eigenschaft eines Wirtschaftsguts - Ersparte Aufwendung -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97
    Dem ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gefolgt (BFH-Urteil vom 08.11.1979 IV R 145/77, BFHE 129/260,BStBl II 1980, 146, - dort offengelassen, ob eine Arbeitsgemeinschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der Folge der Gewinnermittlung nach § 5 EStG oder aus selbständiger Arbeit mit der Folge der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG erzielte, da in letzterem Fall § 5 Abs. 2 EStG analog anzuwenden wäre - BFH-Urteil vom 22.01.1980 VIII R 74/77, BFHE 129/485, BStBl II 1980, 244, unter 3. b)bb) mit Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil; BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BFHE 140/74, BStBl II 1984, 227, unter II 2. a); BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS I/89, BFHE 160/466, BStBl II 1990, 830, unter C III 1. c) aa und bb) - Unterscheidung von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1 EStG) und solchen, die ihren Gewinn aus einer nichtgewerblichen Tätigkeit durch Vermögensvergleich gem.§ 4 Abs. 1 EStG ermitteln -).
  • BFH, 08.11.1979 - IV R 145/77

    Das Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG ist auch bei Gewinnermittlung nach § 4

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.12.1998 - II 725/97
    Dem ist auch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gefolgt (BFH-Urteil vom 08.11.1979 IV R 145/77, BFHE 129/260,BStBl II 1980, 146, - dort offengelassen, ob eine Arbeitsgemeinschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit der Folge der Gewinnermittlung nach § 5 EStG oder aus selbständiger Arbeit mit der Folge der Gewinnermittlung nach§ 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG erzielte, da in letzterem Fall § 5 Abs. 2 EStG analog anzuwenden wäre - BFH-Urteil vom 22.01.1980 VIII R 74/77, BFHE 129/485, BStBl II 1980, 244, unter 3. b)bb) mit Bezugnahme auf das vorgenannte Urteil; BFH-Urteil vom 06.12.1983 VIII R 110/79, BFHE 140/74, BStBl II 1984, 227, unter II 2. a); BFH-Beschluß vom 04.07.1990 GrS I/89, BFHE 160/466, BStBl II 1990, 830, unter C III 1. c) aa und bb) - Unterscheidung von Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn aus gewerblicher Betätigung durch Vermögensvergleich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (§ 4 Abs. 1,§ 5 Abs. 1 EStG) und solchen, die ihren Gewinn aus einer nichtgewerblichen Tätigkeit durch Vermögensvergleich gem.§ 4 Abs. 1 EStG ermitteln -).
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